Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Mieter
Geltung
1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der coming home GmbH wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Parteien vereinbaren, dass die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der coming home GmbH für Mieter" auch für Folgeaufträge gelten sollen, soweit die jeweils gültige Fassung zugrunde zu legen ist.
Maklerleistung
2.1. coming home GmbH wird beauftragt, eine Gelegenheit zur Anmietung von Wohnraum auf Zeit nachzuweisen. Der Nachweis kann mündlich oder schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon bekannt sein, ist coming home GmbH unverzüglich, unter Angabe der Quelle, zu unterrichten.
2.2. Die Vermittlungstätigkeit ist für den Auftraggeber kostenlos.
Informationspflicht
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, coming home GmbH unverzüglich vom Abschluss und wesentlichen Details eines Mietvertrages zu unterrichten und ihr eine Kopie des Mietvertrages zu übergeben. Die Informationspflicht gilt auch, wenn bereits fortgeschrittene Vertragsverhandlungen abgebrochen werden und es unerwartet zu einem Nichtabschluss kommt. Ebenso ist eine Verlängerungsabsicht für das bereits bestehende Mietverhältnis umgehend der coming home GmbH mitzuteilen.
Stornierung
4. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keine Ansprüche gegen coming home GmbH.
Vertraulichkeit
5. Die Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Jegliche Weitergabe der von coming home GmbH nachgewiesenen Angebote sowie die Personalien der Wohnraumanbieter dürfen ohne Zustimmung der Agentur auch nach Ablauf des Suchauftrages nicht weiter verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls wird eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart, die die coming home GmbH nach Recht und Billigkeit festsetzen kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann somit für die entgangene Provision haften.
Vertragspartner
6.1. coming home GmbH ist nicht Vertragspartner im Mietvertrag und kann als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Beschädigungen der Mietsache übernehmen. Schadenersatzansprüche gegenüber coming home GmbH, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.
6.2. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
6.3. Den Nachweisen liegen die vom Vermieter erteilten Auskünfte zugrunde. coming home GmbH geht davon aus, dass die vom Vermieter übermittelten Daten zutreffend sind. coming home GmbH übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vermieter keine Haftung. Ebenso ist eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge ausgeschlossen.
Änderungen
7. Nachträgliche Änderungen des Suchauftrags gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollten eine oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der ursprünglichen Klausel tritt eine Regelung, die dem Willen der Parteien mutmaßlich entspricht.
Datenschutz
8. Die der coming home GmbH übermittelten Daten des Auftraggebers werden zur Bearbeitung des Auftrages elektronisch gespeichert und entsprechend dem Auftrag genutzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Erlaubte Doppeltätigkeit
9. coming home GmbH ist berechtigt, auch für den Vermieter - entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein. Bei Ausübung von Doppeltätigkeit verpflichtet sich coming home GmbH zur Unparteilichkeit.
Vertragslaufzeit, Auftragsbestätigung
10.1. Der Auftrag ist unbefristet und wird nicht durch eine Vermietung beendet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Verpflichtungen aus den Ziff. 2 und 3 bleiben davon unberührt.
10.2. Der Auftrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der coming home GmbH zustande. Der Auftrag an coming home GmbH auf Erbringung einer Maklerleistung ist insoweit freibleibend.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
11. coming home GmbH hat das Recht, Änderungen an den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der coming home GmbH für Mieter" vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Mieter per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Mieter weiterhin die Dienste der coming home GmbH oder widerspricht er nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.
Nebenabreden, Salvatorische Klausel
12. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Sollte ein Teil des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
13. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR) anzuwenden. Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, ist sachlich und örtlich das Landgericht Berlin zuständig, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit des vorgenannten Gerichts wird ebenfalls vereinbart, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegen oder Island ist.
Stand 03/2020
AGB Vermieter
Geltung, Vermittlungsauftrag, Maklerleistung
1.1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der coming home GmbH wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Parteien vereinbaren, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der coming home GmbH für Vermieter auch für Folgeaufträge gelten sollen, soweit die jeweils gültige Fassung zugrunde zu legen ist.
1.2. coming home GmbH wird beauftragt, eine Gelegenheit zur Vermietung von Wohnraum auf Zeit nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Nachweis kann mündlich oder schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.
1.3. Die coming home GmbH vermarktet den Wohnraum durch eine anonymisierte Objektbeschreibung mit Straßenname ohne Hausnummer (Exposé) durch Veröffentlichung auf der coming home Website und relevanten Immobilienportalen.
1.4. Nachträgliche Änderungen des Vermieter-Auftrags gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
Preisliste, Fälligkeit, Stornierung
2.1. Bei erfolgreichem Nachweis oder Vermittlung eines befristeten Wohnraummietvertrages wird eine Provision geschuldet. Diese beträgt 12% einer Monatsmiete zuzüglich 19% Umsatzsteuer, wenn der Vermieter das Objekt ausschließlich bei coming home GmbH anbietet. Wird die Immobilie auch bei anderen Agenturen oder Portalen zur Vermarktung angeboten, wird die Gebühr auf 14% zzgl. USt. angepasst. Die Provision wird tagesgenau berechnet. Unter Monatsmiete ist die an den Auftraggeber zu zahlende monatliche Gesamtmiete einschließlich der Nebenkosten und eventueller Sonderleistungen (z.B. Garage, KFZ-Stellplatz, Strom, Heizung, Wasser) zu verstehen. Ist eine Nettokaltmiete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, ist unter Monatsmiete der Betrag der Nettokaltmiete zuzüglich der Nebenkostenvorauszahlung zu verstehen. Hinweis zum MietenWoG Bln: Wird im Mietvertrag neben dem nach dem MietenWoG Bln zulässigen Miethöchstbetrag eine höhere Miete nach den Vorschriften des BGB (BGB-Miete oder sog. „Schattenmiete“) vereinbart, gilt für die vom Vermieter gemäß der in diesen AGB festgelegten Bestimmungen an coming home zu zahlende Provision folgendes: Sollte das MietenWoG Bln rechtskräftig für (teil-)nichtig erklärt werden, richtet sich ab dem im Urteil genannten Zeitpunkt der (Teil-)Nichtigkeit -somit ggf auch rückwirkend-, die an coming home zu zahlende Provision nach der vereinbarten BGB-Miete. Die sich aus der Änderung der Miete ergebenden Differenzbeträge der Provision sind dann vom Vermieter unaufgefordert binnen eines Monats an coming home nachzuzahlen. Sollte das MietenWoG Bln aufgrund Zeitablaufs nicht mehr anwendbar sein, richtet sich die Höhe der zu zahlenden Provision nach der dann geltenden BGB-Miete. In Abweichung zu 2.1. können Sondervereinbarungen getroffen werden. Diese sind nur in schriftlicher Form gültig.
2.2. Jedoch ist die Höhe der Provision abhängig von der vertraglichen Mietdauer und wird auf die tatsächlich vermieteten Monate berechnet. Der Vermieter erhält eine Rechnung mit ausgewiesener USt.
2.3. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wird die Provision anteilig in Form einer Gutschrift auf die nächste Vermietung verrechnet.
2.4. Kommt es zu einer Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer, wird eine weitere Provisionszahlung an coming home GmbH fällig.
2.5. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Zustandekommen eines Mietverhältnisses und wird spätestens mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Andere Regelungen bedürfen der Absprache mit coming home GmbH.
2.6. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, mit Ausnahme des in Ziffer 2.3. geregelten Tatbestandes, begründet keine Ansprüche gegen coming home GmbH. Der Anspruch der coming home GmbH auf die ungekürzte Vermittlungsgebühr gemäß Ziffer 2.1. und 2.2. nach Maßgabe der vertraglichen Laufzeit bleibt hiervon unberührt.
2.7. Eine Provision nach Maßgabe von Ziffern 2.1. und 2.2. ist auch geschuldet, wenn dem nachgewiesenem Mietinteressenten vom Auftraggeber ein anderes als das ursprünglich von coming home GmbH nachgewiesene Angebot vorgestellt und vermietet wird. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nicht Eigentümer des Objektes ist oder im Namen Dritter handelt.
2.8. Weitere Zusatzleistungen können nach Ansprache kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für die Ausstellung einer Vertragsverlängerung ab dem 24. Monat wird ein Betrag in Höhe von 39,00 EUR zzgl. USt. berechnet. Für die Ausstellung eines Mietvertrages ohne Vermittlung eines Mieters wird ein Betrag in Höhe von 149,00 EUR zzgl. USt. in Rechnung gestellt.
Informationspflichten des Auftraggebers
3.1. Sollte dem Auftraggeber ein nachgewiesener oder vermittelter Mieter schon bekannt sein, ist coming home GmbH unverzüglich, unter Angabe der Quelle, zu unterrichten. Ansonsten hat coming home GmbH im Falle des Mietvertragsschlusses Anspruch auf die anfallende Provision nach Maßgabe von Ziffern 2.1. und 2.2..
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, coming home GmbH unverzüglich vom Abschluss und wesentlichen Details eines Mietvertrages zu unterrichten und eine Kopie des Mietvertrages zu übergeben. Die Informationspflicht gilt auch, wenn bereits fortgeschrittene Vertragsverhandlungen abgebrochen werden und es unerwartet zu einem Nichtabschluss kommt. Kommt der Auftraggeber der Meldepflicht aus Ziffer 3.2. nicht nach, ist er verpflichtet, die coming home GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die darauf basieren, dass der Wohnraum von der coming home GmbH angeboten wurde, obwohl er nicht verfügbar war.
3.3. Ebenso ist eine Verlängerungsabsicht für bestehende Mietverhältnisse (mit oder ohne Verlängerungsoption) umgehend, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen vertraglich vereinbarten Zeitraumes der coming home GmbH mitzuteilen. Das Nichteinhalten dieser Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen von coming home GmbH führen.
3.4. Der Auftraggeber hat die coming home GmbH unverzüglich zu informieren, wenn sich für den Mietvertragsabschluss maßgebliche Daten ändern (z.B. Kontaktdaten, längere Abwesenheit, Mietpreis, Ausstattung, Verfügbarkeit, Besichtigungen nicht stattfinden können oder andere Umstände, die einer Vermietung im Wege stehen).
3.5. Der Auftraggeber hat die coming home GmbH unverzüglich zu informieren, wenn ein von der coming home GmbH nachgewiesener oder vermittelter Mieter eine erneute Anmietung innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des Mietvertrages direkt beim Auftraggeber anfragt und es erneut zum Abschluß eines Mietvertrages kommt.
3.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Namen des Mieters zu benennen, unabhängig davon, ob die Vermietung durch die coming home GmbH oder anderweitig zustande gekommen ist. Erst die Übermittlung dieser Daten ermöglicht der coming home GmbH die Überprüfung, ob der Vertragsschluss aufgrund eines Nachweises der Agentur erfolgte. Die Mietinteressenten sind vom Vermieter auf die Notwendigkeit und den Zweck dieser Datenübermittlung hinzuweisen.
3.7. Vor der Erbringung der geschuldeten Leistung durch die coming home GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die coming home GmbH über das zu betreuende Objekt zu informieren und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen. Hierzu zählen auch Baumängel, geplante Bauarbeiten, kürzlich behobene Mängel (Schimmel etc.), anstehende Reparaturen sowie sämtliche Umstände, die für die Vermietbarkeit der Wohnung von Bedeutung sein können (z.B. Baustellen vor dem Haus). Der Auftraggeber bestätigt die Funktionsfähigkeit der Heizung und der Warmwasserversorgung. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt dazu, dass die Regelung in Ziffer 2.3. entfällt.
Umgehungsverbot
4.1. Der Auftraggeber unterlässt Absprachen mit dem nachgewiesenen Mietinteressenten, die geeignet sind, die Provisionszahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber der coming home GmbH zu umgehen. Entsprechendes gilt für Absprachen, die sich auf die Höhe der Provisionszahlungspflicht des Auftraggebers auswirken.
4.2. Für die Dauer der Beauftragung verpflichtet sich der Auftraggeber, die coming home GmbH zu informieren, wenn der Wohnraum in marktrelevanten Medien, bei anderen Agenturen, auf Internet-Portalen oder eigenen Internetseiten veröffentlicht wird. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Verlinkung auf das von der coming home GmbH veröffentlichte Exposé durchzuführen.
Vertraulichkeit, Kundenschutz
5.1. Die Nachweise sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Jegliche Weitergabe der persönlichen Daten der von coming home GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Mietinteressenten ist ohne Zustimmung der coming home GmbH bis zum Ablauf eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Ablauf des Vermieter-Auftrags untersagt. Andernfalls wird eine Vertragsstrafe in Höhe der gemäß Ziffer 2.1. zu zahlenden Provision vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, offen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
5.2. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch für den Fall, dass der Auftraggeber den Vermieter-Auftrag zwischen ihm und coming home GmbH storniert oder kündigt.
Datenschutz
6. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt.
Urheberrecht, Aufbewahrung, Nutzungsrecht
7.1. Die coming home GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Innenräume des Vermieters zum Zwecke der Vermarktung zu fotografieren bzw. zu filmen. Alle Fotos inklusiv Videomaterial und Grundrisse, die von der coming home GmbH aufgenommen und erstellt wurden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung weiterverwendet werden. Die coming home GmbH ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und für eigene Werbezwecke zu verwenden. Die coming home GmbH hat das Recht, die Auswahl der Fotos und die Art der Darstellung zu bestimmen.
7.2. Die coming home GmbH ist auch bei nicht zustande gekommenem Nachweis oder Vermittlung eines Mietvertrages berechtigt, vom Auftraggeber die Kontaktdaten, die Adresse des Auftragsobjekts, das dazugehörige Bildmaterial und das Exposé für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Nachweisvertrags aufzubewahren und zu eigenen Vertragszwecken zu verarbeiten.
7.3. Soweit der Auftraggeber eigenes Bildmaterial zur Verfügung stellt, wird der coming home GmbH ein einfaches unentgeltliches Nutzungsrecht an dem Bildmaterial für die Maklertätigkeit eingeräumt. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Handlungen, die notwendig sind, um den Wohnraum branchenüblich zu vermarkten. Dazu gehört auch die Nichtnennung des Urhebers und die Kennzeichnung des Bildmaterials mit einem sichtbaren Wasserzeichen der coming home GmbH. Das Urheberrecht bezieht sich auch auf alle schriftlichen Dokumente, die dem Auftraggeber übermittelt oder zur Verfügung gestellt wurden und die dem Schutzbereich des Urheberschutzgesetzes unterliegen.Allgemeine Geschäftsbedingungen der coming home GmbH für Vermieter
7.4. Der Auftraggeber garantiert, dass das von ihm übermittelte Material frei von Rechten Dritter ist bzw. dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung unter den in Ziffer 7.3. genannten Bedingungen gewährt wurde. Sollte die coming home GmbH wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das übermittelte Material in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die coming home GmbH von allen damit in Verbindung stehenden Kosten und Ersatzverpflichtungen frei.
Berechtigung zur Vermietung
8. Der Auftraggeber versichert, zur Vermietung bzw. Untervermietung berechtigt zu sein. Die coming home GmbH haftet nicht für Schäden, die aus einer unerlaubten Vermietung entstehen.
Haftung
9.1. coming home GmbH ist nicht Vertragspartner im Mietvertrag und kann als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Beschädigungen der Mietsache übernehmen. Schadenersatzansprüche gegenüber coming home GmbH, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.
9.2. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.3. Den Nachweisen liegen die vom Mietinteressenten erteilten Auskünfte zugrunde. coming home GmbH geht davon aus, dass die vom Mietinteressenten übermittelten Daten zutreffend sind. coming home GmbH übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Mietinteressenten keine Haftung. Ebenso ist eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge ausgeschlossen.
Energieausweis
10. Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposés und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt den Makler von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, frei. Dies gilt insbesondere für mögliche Rechtsverfolgungskosten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur unaufgeforderten Vorlage eines Energieausweises (EnEV) spätestens bei der Besichtigung der Mietsache durch den Mietinteressenten besteht und dem Mietvertrag beizufügen ist.
Vertragslaufzeit, Auftragsbestätigung
11.1. Der Auftrag ist unbefristet und wird nicht durch eine Vermietung beendet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Verpflichtungen aus den Ziffern 2 und 3 bleiben davon unberührt.
11.2. Der Auftrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der coming home GmbH zustande. Der Auftrag an coming home GmbH auf Erbringung einer Maklerleistung ist insoweit freibleibend.
Erlaubte Doppeltätigkeit
12. coming home GmbH ist berechtigt, auch für den Mieter - entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein. Bei Ausübung von Doppeltätigkeit verpflichtet sich coming home GmbH zur Unparteilichkeit.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
13. coming home GmbH hat das Recht, Änderungen an den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der coming home GmbH für Vermieter" vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Vermieter per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Vermieter weiterhin die Dienste der coming home GmbH oder widerspricht er nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.
Nebenabreden, Salvatorische Klausel
14. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Sollte ein Teil des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
15. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR) anzuwenden. Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, ist sachlich und örtlich das Landgericht Berlin zuständig, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit des vorgenannten Gerichts wird ebenfalls vereinbart, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegen oder Island ist.
Stand 03/2020